Wespennest entfernen – Sicherheit, Recht und Verantwortung
Ein Wespennest am Haus oder in der Wohnung ist für viele erstmal ein Schock. Aggressive Wespen in unmittelbarer Nähe können Stiche und Gefahren bedeuten, insbesondere für Allergiker oder Kinder. Dennoch darf man ein Wespennest nicht einfach selbst entfernen oder zerstören – Wespen stehen unter Naturschutz, und unerlaubtes Entfernen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen[22]. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei einem Wespennest auf dem Grundstück zu tun ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie Vermieter sowie Mieter richtig vorgehen, um das Problem sicher und legal zu lösen.
Wespennest am Haus: Erst bewerten, dann handeln
Bevor panisch reagiert wird, heißt es: Ruhe bewahren und die Situation einschätzen. Nicht jede Wespe ist hochgefährlich, und nicht jedes Nest muss sofort entfernt werden. Oft bemerkt man zunächst vermehrt Wespen am Haus, ohne direkt ein Nest zu sehen. In so einem Fall sollte man die Lage beobachten und mögliche Anlockfaktoren beseitigen – offene Lebensmittel oder Müll etwa, die Wespen anziehen[23]. Findet sich tatsächlich ein Nest, stellen sich einige Fragen: Wo befindet es sich? Ist es im Gebäudeinneren (z.B. im Rollladenkasten, auf dem Dachboden) oder außen am Haus (unterm Dachvorsprung, am Balkon)? Wie groß ist es ungefähr und welche Wespenart ist es? (Hinweis: Laien können Wespen- von Hornissennestern oft kaum unterscheiden. Hornissen sind größer, aber weniger aggressiv; ihr Nest steht unter besonderem Artenschutz[24][25].) Diese Faktoren bestimmen das weitere Vorgehen.
Wichtig: Keine eigenmächtigen Aktionen! So lästig Wespen auch sind – Nest nicht anfassen, nicht schütteln, nicht versiegeln oder gar anzünden. Unbedachte Selbstversuche führen oft zu gefährlichen Angriffen der Wespen und sind obendrein verboten[26]. Stattdessen sollte stets mit bedacht und möglichst mit Fachhilfe gehandelt werden.
Darf man ein Wespennest entfernen? (Rechtslage)
Wespen und ihre Nester sind gesetzlich geschützt. Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, ohne vernünftigen Grund wildlebende Tiere – dazu zählen Wespen – zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Das Zerstören eines Wespennests ohne behördliche Erlaubnis stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar. Erwischt man jemanden dabei, drohen je nach Bundesland und Wespenart Geldbußen von mehreren tausend Euro – in Extremfällen bis 50.000 €[22]. Besonders Hornissen (eine Wespenart) stehen sogar unter strengem Artenschutz, was die Strafrahmen noch erhöht[25].
Dennoch gibt es Ausnahmen: Liegt ein triftiger Grund vor, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ein solcher Grund ist z.B. gegeben bei einer Gefahr für die Bewohner, etwa wenn Allergiker im Haushalt leben oder das Nest direkt an einem viel genutzten Eingang hängt[27]. In solchen Fällen kann man bei der zuständigen Naturschutzbehörde (oft Teil der Stadtverwaltung oder des Landratsamts) einen Antrag auf Umsiedlung oder Entfernung des Wespennests stellen[28]. Erst wenn die Behörde die Erlaubnis erteilt, darf ein Nest entfernt oder umgesiedelt werden – und auch dann nur unter Auflagen, meist durch geschultes Personal.
Für Vermieter und Hauseigentümer bedeutet das: Keine eigenmächtige Nestbeseitigung, sondern immer erst prüfen lassen, ob eine fachgerechte Umsiedlung möglich ist oder eine behördliche Genehmigung nötig ist. In vielen Fällen übernehmen professionelle Schädlingsbekämpfer diese Abstimmung mit den Behörden und sorgen für eine legale Lösung[29].
Mieter oder Vermieter – wer muss handeln und zahlen?
Taucht an einer Mietimmobilie ein Wespennest auf, ist in der Regel der Vermieter verantwortlich, eine Entfernung in die Wege zu leiten[30]. Wespennester gehören nicht zu den üblichen „Kleinreparaturen“, sondern zu seltenen Ereignissen, deren Kosten Vermieter nicht einfach als Betriebskosten auf den Mieter umlegen dürfen[30]. Die Entfernungskosten trägt also grundsätzlich der Vermieter. Typischerweise liegen diese – je nach Aufwand – bei etwa 80 bis 150 €[31]. Vorsicht: Manche dubiose Anbieter verlangen überhöhte Preise; Preise von mehreren hundert Euro oder gar über 1000 € sind nicht gerechtfertigt[32]. Hauseigentümer sollten am besten vorab einen Festpreis vereinbaren und sich nicht unter Druck setzen lassen.
Ausnahmefälle: Befindet sich das Nest an etwas, das der Mieter selbst installiert oder mitgebracht hat (z.B. in einem selbst aufgestellten Gartenhaus oder an Balkonmöbeln), könnte der Mieter zuständig sein[33]. Solche Konstellationen sind aber selten. Im Zweifel sollten Mieter und Vermieter gemeinsam die Situation besprechen, statt über Zuständigkeiten zu streiten – die Gefahr durch das Nest sollte zügig beseitigt werden, daran haben beide ein Interesse[34].
Hinweis: Ein Wespennest in oder an der Wohnung kann als Mangel der Mietsache gelten, der die Wohnqualität beeinträchtigt. Die Rechtsprechung erlaubt in Einzelfällen eine Mietminderung, solange der Nestbefall besteht. Pauschale Werte gibt es nicht – hier sollte im Konfliktfall ein Mieterverein oder Fachanwalt beraten[34]. Allerdings ist meist allen Beteiligten mehr geholfen, wenn das Nest schnell und professionell entfernt wird, anstatt monatelang die Miete zu kürzen[35].
Was tun bei einem Wespennest? – Schritte zum sicheren Entfernen
- Abstand halten und Umgebung schützen: Entdecken Sie ein Nest, bewahren Sie Ruhe. Halten Sie Kinder und Haustiere fern und meiden Sie ruckartige Bewegungen in Nestnähe. Provozieren Sie die Wespen nicht – keine lauten Erschütterungen, kein Klopfen am Nest.
- Vermieter oder Fachleute informieren: Mieter sollten umgehend den Vermieter/Hausverwalter benachrichtigen, da dieser die Entfernung veranlassen muss[36]. Eigentümer können direkt einen Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) kontaktieren. Beschreiben Sie Lage und Größe des Nests; auf Wunsch kann man auch ein Foto aus sicherer Entfernung machen, damit Fachleute die Art einschätzen können[24].
- Nicht selbst Hand anlegen – Genehmigung klären: Unternehmen Sie keine Selbstversuche mit Spray oder Wasser. Stattdessen wird der Profi vor Ort prüfen, welche Maßnahme notwendig ist. In vielen Fällen kümmert sich die Fachfirma auch um die behördliche Genehmigung zur Nestentfernung[29]. Ohne triftigen Grund und Erlaubnis wird kein seriöser Schädlingsbekämpfer ein Nest zerstören[37].
- Fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung: Der Experte wird je nach Art und Situation entscheiden, ob die Umsiedlung des Wespennests möglich ist (schonender für die Umwelt) oder ob das Nest entfernt bzw. unschädlich gemacht werden muss. Er verfügt über die nötige Schutzausrüstung und Mittel, um dies gefahrlos durchzuführen[38]. Im Sommer gilt: Je größer das Nest, desto wichtiger, dass Fachleute ran – Laien riskieren schmerzhafte Stiche.
- Sonderfall: Akute Gefahr – Feuerwehr: Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht (z.B. ein großes Nest in der Wohnung und aggressive Wespen, Personen akut bedroht), kann auch die Feuerwehr zur Hilfe gerufen werden[39]. Viele Feuerwehren entfernen Wespennester jedoch nur, wenn Gefahr in Verzug ist, und teils gegen Gebühr. Ansonsten verweisen sie auf Schädlingsbekämpfer. Im Notfall geht Sicherheit vor – zögern Sie nicht, Hilfe zu holen.
- Nachsorge: Ist das Nest beseitigt oder umgesiedelt, lüften Sie gut durch, falls Sprays angewandt wurden. Kontrollieren Sie in den folgenden Tagen, ob wirklich alle Wespen verschwunden sind und verschließen Sie ggf. Zugangsöffnungen, um Neubauten vorzubeugen (z.B. Ritzen am Rollladenkasten). Alte, verlassene Nester – etwa entdeckt im Winter auf dem Dachboden – können übrigens gefahrlos entfernt werden, müssen aber nicht. Sie werden in der Regel nicht erneut besiedelt[40].
FAQ: Wespennest entfernen
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen oder umsetzen?
Nein, nicht ohne Weiteres. Wespen und ihre Nester stehen unter Naturschutz, das eigenmächtige Entfernen oder Zerstören ist verboten[22]. Hohe Bußgelder von bis zu 50.000 € sind möglich, vor allem bei geschützten Arten[41]. Nur mit behördlicher Genehmigung und einem wichtigen Grund (etwa akute Gefahr) darf ein Nest entfernt werden[28]. In der Praxis sollte immer ein Fachmann hinzugezogen werden.
Was kostet die Entfernung eines Wespennests?
Die Kosten hängen von der Lage und Größe des Nests ab. Üblich sind etwa 80 bis 150 € für einen Schädlingsbekämpfer[31]. Dieser Preis umfasst oft Anfahrt und die eigentliche Entfernung. Soll das Nest umgesiedelt statt vernichtet werden, können die Kosten etwas höher liegen. Vorsicht vor überteuerten Angeboten: Seriöse Dienste nennen einen fairen Festpreis. Im Notfall (Feuerwehreinsatz) können Gebühren anfallen, hier entscheidet die Kommune.
Wer muss bei einem Mietobjekt für die Entfernung zahlen – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich ist das Sache des Vermieters[30]. Ein Wespennest gilt als Instandhaltungs- bzw. Gefahrenbeseitigungsmaßnahme, die der Vermieter tragen muss. Mieter sollten sofort den Vermieter informieren, anstatt selbst jemanden zu beauftragen (außer in dringenden Notfällen). Zögert der Vermieter, die Gefahr zu beseitigen, dürfen Mieter nach vorheriger Ankündigung im Ernstfall selbst eine Firma beauftragen. Die Kosten kann der Mieter dann dem Vermieter in Rechnung stellen. Wichtig: Dies sollte wirklich nur geschehen, wenn der Vermieter trotz Meldung nicht reagiert und das Nest eine akute Gefahr darstellt[36].
Kann ich wegen eines Wespennests die Miete mindern?
Ein Wespennest kann einen Mietmangel darstellen, insbesondere wenn es die Nutzung von Balkon, Terrasse oder bestimmten Räumen erheblich beeinträchtigt. Theoretisch ist eine Mietminderung möglich[34]. Allerdings gibt es keine festen Quoten; jede Situation ist anders. Bevor Sie die Miete kürzen, sollten Sie dem Vermieter schriftlich den Mangel anzeigen und angemessene Frist zur Beseitigung geben. Oft lässt sich das Problem schneller durch Entfernung des Nests lösen als durch einen langen Rechtsstreit. Die meisten Vermieter haben selbst Interesse an einer zügigen Beseitigung, da die Gefahr auch für die Bausubstanz (etwa Schäden durch nestbauende Insekten) nicht ausgeschlossen ist.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um ein Wespennest zu entfernen?
Ideal ist der Spätherbst (ab Ende September/Oktober), wenn das Wespenvolk abgestorben ist und nur die Jungkönigin woanders überwintert[42]. Dann ist das Nest leer und kann ohne Schutzmaßnahmen entfernt werden – eine behördliche Genehmigung ist dann nicht nötig, weil keine lebenden Wespen mehr darin sind[40]. Auch ganz früh im Jahr (März/April) kann ein kleines, frisch begonnenes Nest leichter umgesiedelt oder entfernt werden[43]. Während der aktiven Sommermonate sollte man ein Nest nur mit guter Begründung und professioneller Hilfe angehen. In vielen Fällen lohnt es sich, bis zum Herbst zu warten, da Wespenvölker nur ein Jahr leben und das Problem sich dann von selbst erledigt.
Fazit: Ein Wespennest am Haus erfordert besonnenes Vorgehen. Vermieter sollten ihre Mieter ernst nehmen und rasch handeln, um Gefahr abzuwenden – sei es durch Fachfirmen oder Beratung der Naturschutzbehörde.